Unterweisung beauftragter Personen nach GGVSEB/ADR 2011

Schulung/Unterweisung für alle an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligten Personen gemäß 1.3 ADR

Zum 1. Januar 2011 tritt ein geändertes Gefahrgutrecht in Kraft. Generell müssen Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Unterweisung erhalten.

Dies gilt insbesondere für beauftragte Personen, die stellvertretend für den Betriebsin- haber dessen Pflichten eigenverantwortlich wahrnehmen und für das sonstige Personal.

Das sind z.B. Befüller, Staplerfahrer, Lademeister, Disponenten, das beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie alle Fahrzeug- führer, die nicht im Besitz eines ADR-Scheins sind.

Unsere Schulung berücksichtigt GGVSEB/ADR 2011 mit zahlreichen Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis. Dieser Nachweis auch als jährliche Unterweisung nach BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) und erfüllt alle Anforderungen nach 1.3 ADR i.V. m. 8.2.3 ADR.

Seminarübersicht; in Auszügen werden behandelt:
  • Grundlagen des Transports gefährlicher Güter
  • Wie sehen die Neuerungen aus?
  • Wer ist für den sicheren Transport verantwortlich?
  • Verantwortlichkeiten von beauftragten Personen
  • Umgang mit der Tabelle A des ADR
  • Freistellungen aufgrund begrenzter Mengen
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Handhabung/Verstauung u.a.m.

Termine 2011:
zurzeit nur als Inhouse-Schulung

Teilnahmegebühren/Leistungen
EUR 229,00 zzgl. MwSt. Im Preis enthalten sind seminarbegleitende Unterlagen und Bewirtung. Die Teilnehmer erhalten ein Schulungsnachweis gem. § 26 (3) GGVSEB.


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