Schulung beauftragter Personen nach GGVSEB/ADR

Schulung/Unterweisung für alle an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligten Personen gemäß 8.2.3 ADR

Zum 1. Januar 2010 tritt ein geändertes Gefahrgutrecht in Kraft. Generell müssen Personen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Unterweisung erhalten. Diese Kenntnisse sind durch wiederholende Schulungen zu vermitteln.

Dies gilt insbesondere für beauftragte Personen, die stellvertretend für den Betriebsinhaber dessen Pflichten eigenverantwortlich wahrnehmen und für das sonstige Personal.

Das sind z.B. Befüller, Staplerfahrer, Lademeister, Disponenten, das beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader sowie alle Fahrzeugführer, die nicht im Besitz eines ADR-Scheins sind.

Unsere Schulung (ab Oktober 2010) berücksichtigt das ADR 2010 mit zahlreichen Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis. Dieser Nachweis gilt nicht nur als Fortbildung nach § 6 Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung (GbV), sondern auch als jährliche Unterweisung nach BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) und erfüllt alle Anforderungen nach 1.3 ADR i.V. m. 8.2.3 ADR.

Seminarübersicht
  • Grundlagen des Transports gefährlicher Güter
  • Wie sehen die Neuerungen aus?
  • Wer ist für den sicheren Transport verantwortlich?
  • Verantwortlichkeiten von beauftragten Personen
  • Umgang mit der Tabelle A des ADR
  • Freistellungen aufgrund begrenzter Mengen
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Handhabung/Verstauung u.a.m.

Nur als Inhouse-Schulung