Schulung/Unterweisung für alle an
der Beförderung gefährlicher Güter
Unsere Schulung (ab Oktober 2010) berücksichtigt das ADR 2010 mit zahlreichen Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis. Dieser Nachweis gilt nicht nur als Fortbildung nach § 6 Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung (GbV), sondern auch als jährliche Unterweisung nach BGV A 1 (Grundsätze der Prävention) und erfüllt alle Anforderungen nach 1.3 ADR i.V. m. 8.2.3 ADR. Seminarübersicht
|